Élodie Lecuppre-Desjardin (Lille): Der Burgundische Staat zwischen Mythos und Realität. Der politische Verdichtungsprozess in den Territorien der Herzöge von Burgund im 15. Jahrhundert
deutschsprachige Zusammenfassung des Vortrages vom 08. Juli 2013: “L’État bourguignon entre mythe et réalité. L’idéologie politique dans les territoires des ducs Valois de Bourgogne”
Ziel dieses Vortrages ist es, in einem groben Überblick die Argumentation aufzuzeigen, die ich im Rahmen meiner im Herbst einzureichenden Habilitationsschrift entwickelt habe. Diese verfolgt drei Ziele: die Grundlagen der Konstruktion der burgundischen Ideologie in der Dynamik ihrer Entstehung nachzuverfolgen, über den Begriff des Staates im Spätmittelalter nachzudenken, um damit den Begriff des modernen Staates im Spätmittelalter weiter differenzieren zu können, und aus dem Herrschaftsbereich Burgunds ein Laboratorium für die politische Analyse zu machen, auf deren Grundlage sich auf einer übergeordneten Ebene die “Mechanik der Macht” im 15. Jahrhundert besser verstehen lässt.
Um dies bewerkstelligen zu können, war es zunächst erforderlich, jene Geschichtsschreibung aufzugreifen, die für das 15. Jahrhundert die Begriffe “L’État bourguignon” und „Moderner Staat“ geprägt hat. Dadurch konnten in einem ersten Schritt die Grundlagen der Analyse gelegt und der Grad der politischen Abstraktion in diesem Bereich bemessen werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Frage der Loyalität (fidelitas) gelegt wurde. Meine langjährigen Forschungen zum politischen Kommunikationsnetz in den burgundischen Territorien erlauben es mir, die große Kluft herauszuarbeiten, die zwischen der meisterhaften Beherrschung der Propaganda (und von allem des öffentlichen Erscheinungsbilds, das die burgundischen Fürsten zu den Großen Herzögen der Christenheit machte) und dem letztlich doch sehr fragilen Gefühl der Loyalität der Untertanen gegenüber ihrem Fürsten besteht. Um dieses Paradox zu erklären, habe ich mit größtmöglicher Präzision untersucht, wie die Herzöge, ihre Entourage, ihre Beamten und ihre Untertanen „Autorität“ in diesem in steter Expansion befindlichen Mosaik von Herzogtümern und Grafschaften wahrnehmen und denken. Im Zentrum der Überlegungen stehen damit jene ideologischen Grundlagen, die für jeden Integrationsprozess notwendig sind und die es auf eine unaufgeregte Weise erlauben, die Gründe für jene mangelnde Vollendung zu begreifen, an der die politische Konstruktion Burgunds chronisch zu leiden scheint.
Im knappen Rahmen dieses Vortrags möchte ich mich dabei auf einige Aspekte beschränken, indem ich zunächst auf die Ergebnisse der bisherigen Historiographie eingehe (I), um darauf aufbauend einige der Schwachstellen der politischen Ideologie Burgunds aufzuzeigen (II).
1. Ein namenloses Territorium
Historiker, die zu dieser territorialen und politischen Einheit arbeiten, haben immer wieder das Problem, wie sie dieses Ensemble von Herrschaften denn benennen sollen, das durch etliche Eroberungen und Zugewinnen innerhalb nur eines Jahrhunderts (in historischer Perspektive eine kurze Zeitspanne) den Herrschaftsbereich der Valois-Herzöge in Burgund bildete.
1.1. “Die Länder meines Herren”
Die offiziellen, der herzoglichen Kanzlei entstammenden Dokumente benennen dieses außerordentlich weite Herrschaftsgebiet immer wieder vermittels einer unendlichen Titulatur, die oft durch ein rettendes “etc.” abgekürzt wird. Die politische Autorität drückt sich hier durch die Auflistung von Titeln aus, wie beispielsweise der Grand Privilège von 1477 zeigt. Anderswo jedoch, in Chroniken, Urkunden und Briefen, ist dagegen der Plural die bevorzugte Ausdrucksform: die Länder und Herrschaften unseres Herren. Kurzum, das große Fürstentum Burgund wird hier zu einer Summe von “Ländern”, Gebieten und Städten – übrigens genau so wie im Königreich Frankreich. Doch während die französische Krone die politische Einung erfolgreich mittels einer Loslösung vom Bezug auf die Herrscherfigur vollzieht, gelingt es den Valois-Herzögen nicht, das Ensemble unter einem allgemeinen Begriff, einer übergeordneten Bezeichnung zusammenzufassen.
1.2. Der “Burgundische Staat”: ein praktischer Ausdruck
Um diesen Mangel zu beheben, haben die französischen Historiker in der Nachfolge von Henri Pirenne, Richard Vaughan und Bertrand Schnerb den Ausdruck “État bourguignon” eingeführt. Während aber Pirenne diesen Begriff – mit einem wahren Taschenspielertrick – ausschließlich auf die nördlichen Territorien beschränkte, um damit noch einmal die historischen Grundlagen des jungen Belgiens zu begründen, griff Bertrand Schnerb diesen Terminus auf, um damit einen Fürstenstaat zu beschreiben, der sowohl die nördlichen als auch die südlichen Länder umschließt. Pirenne wurde seinerzeit von Johan Huizinga kritisiert, der erklärte, dass der Burgundische Staat keine andere Form annehmen konnte als die des “gesamten herzöglichen Erbes, in dessen Rahmen das eigentliche Burgund, wenn nicht das Zentrum, aber doch wohl einen wesentlicher Eckstein darstellte”. Selbst Richard Vaughan und Paul Bonenfant kamen darin überein, dass die Bezeichung “Burgundischer Staat” von praktischem Nutzen, aber nicht fundiert sei. Als Richard Vaughan 1987 auf diese Frage zurückkam, gab er zu, dass er diese Bezeichnung mangels einer besseren Alternative gebrauchte. Dabei präzisierte er, dass “Burgund” im Gegensatz zu England und Frankreich, ganz grundsätzlich der wesentlichen Merkmale eines Staates entbehrte: einer Hauptstadt, einer einheitlichen Sprache, eines Königs und vor allem eines Namens. Diese Anmerkung müsste sicherlich kritisch hinterfragt werden und wirft zugleich die Frage nach den grundlegenden Charakteristika eines Staates im 15. Jahrhundert auf.
1.3. Welcher Staat im Spätmittelalter?
Der Umfang der Literatur, die in der Nachfolge der Gründungsarbeiten von Wim Blockmans und Jean-Philippe Genet die Frage nach dem Staat im Spätmittelalter zu beantworten sucht, ist immens und im steten Wachstum begriffen. In Frankreich haben die Historiker von dieser in den 1990er Jahren entwickelten internationalen Forschung vor allem die drei sakrosankten Pfeiler der Modernität herausgearbeitet, die – nach der Definition von Jean-Philippe Genet – in der Steuererhebung, in der Kriegsführung und in der Entwicklung eines öffentlichen Raumes zum Zwecke des Austauschs und der Kommunikation zu suchen sind. Doch hatte Genet selbst seine Zweifel an dieser Beschreibung von „Modernität“, indem er wiederholt anerkannte, dass der Staat vom 14. bis ins 17. Jahrhundert grundlegend vom Fortbestehen spezifisch feudaler Eigenschaften bestimmt war. Es ist nicht schwer zu belegen, dass es keinen modernen Staat im Herrschaftsbereich Burgund gab, dessen oberste Machtebene auf der glanzvollen Waffenbrüderschaft des Ordens vom Goldenen Vlies fußte. Doch welche Kriterien muss man berücksichtigen um zu zeigen, dass die Formel “Burgundischer Staat” für die Beschreibung des Ganzen letztlich zwar recht praktisch, aber nichtsdestoweniger falsch ist? Dank der Arbeiten von Joseph Strayer war es mir möglich, ein Raster von Fragen zu formulieren, anhand derer sich das Scheitern dieses großen Herrschaftskonglomerats besser verstehen lässt. In seinem Buch über den mittelalterlichen Ursprung des modernen Staates stellte Joseph Strayer die These auf, dass ein Staat sich durch eine zeitlich wie räumlich stabile politische Einheit definieren lässt sowie durch die Entwicklung relativ langlebiger und überpersonaler Institutionen, und zwar auf der Basis eines breiten Konsenses, der auf der Anerkennung einer obersten Autorität fußt und begleitet von dem Gefühl der Loyalität gegenüber dieser Autorität wird1[1]. Bei der Einführung dieses Definitionsapparats legte er vor allem Wert darauf zu betonen, dass man nicht aus dem Blick verlieren solle, dass “ein Staat vor allem im Herzen und im Geist seiner Bürger existiert; wenn diese nicht an seine Existenz glauben, kann ihm keine noch so gründliche Argumentation Leben einhauchen.”[2] Hierin liegt zweifelsohne der eigentliche Kern, muss ein Staat, auch wenn er sich auf eine gewisse Zahl von realen Gegebenheiten stützt, doch vor allem gewollt, gedacht und gefühlt werden durch die Gemeinschaft, um die es dabei geht. Die Loyalität gegenüber dem Staat kann sehr wohl Schwachpunkte in seiner Verwaltung ausgleichen. Im Falle des Herrschaftsbereichs Burgund ist es vor allem die Frage nach der Loyalität gegenüber einer abstrakten Größe, die sich hier stellt.
2. Handicaps und Schwächen
Auch wenn man an die Macht der Herzöge von Burgund denkt, an die Bedeutung ihrer Institutionen (Rechnungskammer, Gerichtskammern und selbst das Parlement von Mecheln von 1477), an ihren Reichtum (zweitreichste Fürsten im westlichen Europa, nach den jüngst von Jean-François Lassalmonie publizierten Zahlen), an ihre Rolle in der internationalen Diplomatie, an den Glanz ihres Hofes, so bleibt dennoch festzuhalten, dass der Tod des letzten der Valois-Herzöge das ganze burgundische Gebilde zum Einsturz bringen konnte. Die Krise von 1477, die zugleich ein Geburtsakt für die nördlichen Länder ist, offenbart gleich einem Fotopapier die ontologischen Schwächen dieses großen Fürstentums.
2.1. Inkompatible Interessen des Adels
Oft hat man den Sturz Burgunds mit dem fatalen Zusammenfall der Begehrlichkeiten Ludwigs XI. und einer städtischen Allianz erklärt, die vermittels der Schweizer ihrer Unzufriedenheit Ausdruck verlieh. Doch ist hervorzuheben, dass die Städte des Nordens schon immer die Kriege Karls des Kühnen bezahlen mussten, und dass sich der Bruch mit dem Fürsten schon seit dessen Machtübernahme abzeichnete, an einem Hof, dessen kultureller Horizont sich deutlich von dem seines Vorgängers unterschied, dem sehr wohl auch das Gemeinwohl am Herzen lag. Die zahlreichen Aktionen von Abtrünnigen und Verrätern, welche die Regentschaft Karls des Kühnen kennzeichneten und die nach seinem Tod noch zunahmen, belegen, dass die Adligen für den Zusammenruch des Hauses Burgund nicht weniger verantwortlich waren als die Städte. Ihre Kultur der Abstammung, des Erbes und der Familieninteressen sowie ihre Position in der vom König beherrschten Lehnspyramide waren mit den neuen politischen Gegebenheiten unter Karl dem Kühnen inkompatibel, der als erster nach der absoluten Souveränität und damit nach Abstand vom Königreich Frankreich strebte. Die höfische Gesellschaft in Burgund war von wechselseitigen Verpflichtungen geprägt und äußerst bedacht auf affektive Bindungen sowie die gerechte Verteilung von Gunstbezeigungen – eine Gesellschaft, die im Schatten der Fürsten aus dem Hause Frankreich aufgeblüht war.
2.2. Die “Kronjuwelen”
Der Regierungsantritt Karls de Kühnen (1467-1477) war ein klarer Bruch. Wie Werner Paravicini zeigt, brach Karl in seinem Bestreben, Ordnung in das Haus Burgund zu bringen, mit den personalisierten Handlungsmustern, welche dem von seinen Vorgängern verwöhnten Hofadel entgegenkamen. Doch brach er, von Ehrgeiz zerfressen, zugleich mit seiner Treuepflicht gegenüber dem Königreich Frankreich. Und auch dieser Bruch macht deutlich, wie sehr die drei ersten Herzöge von Burgund sich noch als Fürsten aus dem Hause Frankreich verstanden und in diesem Sinne herrschten. Selbst nach der Ermordung des Johann Ohnefurcht (1419) hielt sich Philipp der Gute, dessen Beziehungen zu Karl VII. nicht die Besten waren, bereit, seinen Platz im königlichen Rat und unter den Pairs von Frankreich wieder einzunehmen. Dies entspricht einer tiefgreifenden Überzeugung. Und alle, die anführen wollen, dass Philipp der Gute im Vertrag von Arras (1435) Karl VII. doch die Gefolgschaft verweigerte, seien darauf verwiesen, dass sich dies nur auf ihn ganz persönlich bezog, nicht aber auf seine Erben. Im Prolog seiner Chroniken erinnert der burgundische Hofhistoriograph Georges Chastelain daran, dass er für den Ruhm des Hauses Frankreich schreiben will. Diese politische Vorstellung verhindert die Schaffung einer Basis, die eine Identifikation ermöglichen würde und damit die Einheit eines zerstückelten Raums, der zwischen Frankreich und dem römisch-deutschen Reich situiert ist. Sie verhindert des weiteren die Entwicklung einer ausreichend eigenständigen und originellen politischen Abstraktion, die fähig wäre, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen über das simple persönliche Treueverhältnis zu ihrem Fürsten hinaus miteinander zu vereinen.
2.3. Der Krieg: Mittel der nationalen Bewusstwerdung?
Die Historiker, die sich mit den Bedingungen für die Entstehung eines “Modernen Staates” am Ende des Mittelalters beschäftigt haben, wollten in der Nachfolge der Theorien Charles Tillys den Krieg zu einem Indikator für die Herausbildung des Staates machen. Der Krieg bedurfte einer regelmäßigen Finanzierung und war daher der ursprüngliche Grund für eine dauerhafte Besteuerung und für einen politischen Diskurs, der sich im öffentlichen Raum entfaltete und die Bevölkerung in der Verteidigung ihres Territoriums zusammenführte. Wie steht es damit bei den burgundischen Herzögen? Die Kriege waren zahlreich und führten zu einer regelmäßigen Erhebung von Steuern wie zur Abfassung bewundernswerter Militärordonnanzen durch Karl den Kühnen. Kurzum, die burgundische Armee war perfekt organisiert, auf den Punkt hin schlagkräftig und beängstigend. Doch konnte sie das Fiasko von 1477 nicht verhindern. Ich wiederhole: Die Heere der burgundischen Herzöge standen dabei nicht im Dienste einer “nationalen Sache”. Unter Philipp den Kühnen und Johann Ohnefurcht kämpften sie zur Verteidigung Frankreichs, unter Philipp dem Guten zur Verteidigung der Ehre des Fürsten oder eines seiner Verwandten oder Aliierten, und unter Karl den Kühnen für Eroberungen, die eines Kaisers würdig wären. Die Armee war ein Mittel, um Schlachten zu gewinnen, nicht aber, um die Untertanen zusammenzuschweißen, die darüber hinaus ihren Fürsten des öfteren auch ohne zu Zögern mitten im Kampf im Stich ließen. In Burgund war der Krieg des Fürsten nicht der seiner Untertanen und konnte damit auch nicht zu deren Vereinigung unter einem gemeinsamen politischen Ideal führen.
2.4. Die unmögliche Synthese
Der Umstand, dass sich der burgundische Herrschaftsbereich aus vielen einzelnen Herrschaften zusammensetzte, stellte sicherlich ein Handicap für die Zusammenführung der Länder und der Menschen dar. Doch ist auch das Königreich Frankreich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Territorien hervorgegangen. Der wesentliche Unterschied besteht im Weg hin zur politischen Abstraktion, welche die Untertanen des Königs dazu bringt, sich um die französische Krone zu versammeln, während in England das Ideal der Gemeinschaft zum gleichem Ergebnis führt. Im burgundischen Herrschaftsbereich hingegen waren es – anders als von Richard Vaughan beschrieben – nicht die fehlende Hauptstadt und die Sprachenvielfalt, welche verhinderten, dass es zur Entstehung eines festen Staatengebildes kam. Der Hauptgrund liegt darin, dass es den Fürsten nicht gelungen ist, ihre Untertanen unter einem gemeinsamen Ideal oder einem einigenden Modell zu versammeln. Die Idee einer „Nation“ hätte sich hier durchaus angeboten, aber ungeachtet der optimistischen Einschätzung von von Boulton und Veenara muss man doch festhalten, dass es eine „burgundische Nation“ nicht gegeben hat[3]. Auf ähnliche Weise hätte auch das Streben nach einer Königskrone – ein Wunsch, der vor allem Karl dem Kühnen zu eigen war – dem komplexen Territorium in seiner Gesamtheit einen Namen geben können. Doch weder die Krone von Friesland, noch jene von Burgund oder von Lothringen, ja nicht einmal jene des Kaiserreichs wären für die Bevölkerung Hollands, Flanderns, Brabants oder der Franche-Comté in ihrer Gesamtheit sinnvoll gewesen. Das Königreich, wie Karl der Kühne es gern errichten wollte, stellte in seinen Augen vor allem die Basis seines persönlichen Ruhmes dar, nicht aber das Ergebnis einer Gleichung, welche den verschiedenen politischen Kulturen seiner Länder hätte Rechnung tragen können. Die Vorstellung eines „Staates“ ist für diese Zeit schlicht und einfach ein Anachronismus, und dessen frühe Etablierung in Frankreich und in England sollte nicht den Blick dafür verstellen, wie Joachim Stieber hervorhebt[4], dass der deutsche Kaiser ein durch Wahl bestimmter und vom Papst bestätigter Monarch ist und die Geschichte Deutschlands im 15. Jahrhundert vor allem durch die parteilichen und erbrechtlichen Interessen der verschiedenen Fürsten geprägt ist. Die durch das französische und das englische Modell bestimmte Lesart sollte auch nicht übersehen, dass das Florenz der Medici sich auf ein Klientelsystem zum Zwecke der Verfügung über ein Gebilde stützte, das eher einem dominium ähnelte als einem zu verwaltenden Staat, und dass die Herzöge von Burgund, ganz Fürsten ihrer Zeit, im Grunde mehr als Lehnsherren auftraten, die ihre Besitzungen führten wie man sein Erbe verwaltet. Und als sich Mongin Contault, Sekretär der Rechnungskammer von Dijon, im Winter 1473 in das neu erworbene Elsass wagt, um die Steuern zu schätzen, die man hier erheben kann, so tut er dies nicht für die territoriale Stärkung eines Staates, noch für die Sicherung des Fortschritts und die Konsolidierung des Gemeinwohles, sondern für das Wohl und den Gewinn seines Herrn.
Übersetzung: Torsten Hiltmann, Karin Becker
[1] J. R. Strayer, Les origines médiévales de l’État moderne, (übers. M. Clément), Paris 1979 (On the Medieval origins of the Modern State, 1970), S. 15f. Zur Bedeutung der geteilten Vorstellungen siehe ebenfalls, G. Burdeau, L’État, Paris 1970, S. 13f.
[2] Ibid., S. 15.
[3] D’Arcy Jonathan Dacre Boulton, Jan R. Veenstra (Hg.), The Ideology of Burgundy. The Promotion of National Consciousness (1364-1565), Leiden/Boston 2006.
[4] Zu dieser gegen den Mainstream gerichteten Position vgl. J. W. Stieber, Pope Eugenius IV, the council of Basel, and the secular and ecclesiastical authorities in the Empire. The conflict over supreme authority and power in the church [Studies in the History of Christian Thought, 13], Leiden 1978.
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Torsten Hiltmann (5. Juli 2013). Élodie Lecuppre-Desjardin (Lille): Der Burgundische Staat zwischen Mythos und Realität. Der politische Verdichtungsprozess in den Territorien der Herzöge von Burgund im 15. Jahrhundert. La jeune génération des médiévistes français invitée à Münster. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/qkdf