Les livres de serments des villes du Rhin supérieur à la fin du Moyen Âge (Olivier Richard)
Die Eidbücher oberrheinischer Städte im Spätmittelalter
17. Mai 2010
Der Schwur war für die mittelalterliche Gesellschaft von herausragender Bedeutung. Und es ist gerade die spätmittelalterliche Gesellschaft, die der italienische Historiker Paolo Prodi als geschworene Gesellschaft charakterisiert. Dennoch denkt man bei Schwur und Stadt im Mittelalter meist zuerst an die städtischen conjurationes des 12. und 13. Jahrhunderts, weniger an das Spätmittelalter. In den letzten Jahrzehnten sind allerdings auch mehrere Arbeiten zum spätmittelalterlichen Schwur entstanden, nicht zuletzt in Münster mit den im Hinblick auf die symbolische Kommunikation entstandenen Studien von Dietrich Poeck zu den Schwörtagen. Diese Arbeiten behandeln vor allem die Rituale, die großen Zusammenkünfte der Bürgerschaft, in denen die gesamte politische Klasse einer Stadt versammelt war und wo somit v.a. die Oralität im Vordergrund stand. Das im Folgenden vorzustellende Projekt an der Universität Straßburg nimmt einen anderen Weg. Weniger das – bereits gut untersuchte – Ritual des Schwures soll hier im Vordergrund stehen, sondern die Materialität der Schwururkunden, die Verschriftlichung des Eides. In unserem gemeinsamen Projekt wollen Laurence Buchholzer (Straßburg) und ich uns vor allem den Beziehungen zwischen Schwurpraxis und pragmatischer Schriftlichkeit zuwenden, was uns letztlich zur näheren Untersuchung der städtischen Eidbücher führt, die wir insbesondere im Kontext der Schriftlichkeit der städtischen Administration zu fassen suchen.
Doch was sind „Eidbücher“? Das Deutsche Rechtswörterbuch beschreibt sie als «Buch mit Eidformeln, Buch mit Einträgen von Eidleistungen»: mit Bürgereiden, Eiden von Gewählten, aber auch Amtseiden, Eiden der Zunftmeister oder auch der Hintersassen. Auch wenn es schwierig ist, die Eidbücher analytisch von anderen Amtsbüchern, die ebenfalls Eide enthalten können, zu unterscheiden, so wurden sie doch schon im Mittelalter als eine eigenständige Dokumentform anerkannt (in Basel wird ein solcher Band 1471 als Schwerbüchly, in Sélestat/Schlettstadt am Ende des 15. Jahrhunderts als Eidbuch bezeichnet).
Doch auch wenn sich die einzelnen Historiker ihrer immer wieder als Quelle bedienten, als eigenständige Quellengruppe wurden die Eidbücher bisher nicht behandelt. Dabei sind sie als Quelle von ungemeinem Interesse. Mehr noch als andere Quellen der pragmatischen Schriftlichkeit machen die Eidbücher die Spannung zwischen Oralität und Schriftlichkeit greifbar und gestatten damit einen neuen Zugang zu fortschreitenden Verschriftlichung der Verwaltung.
Haben wir es hier, um eine alte Forschungsdiskussion aufzugreifen, mit einer zunehmenden Rationalisierung der Verwaltung zu tun? Verliert der Schwur mit seiner Verschriftung an Wirkung? Oder, um es im Sinne Max Webers zu formulieren: Inwieweit ist das Charisma, welches der Schwur den Autoritäten zuführt, mit dessen Verschriftung kompatibel?
Ich werde mit einem Überblick über die erhaltenen Eidbücher beginnen und mich hierbei auf den Oberrhein konzentrieren (I), um die Eidbücher daraufhin in den Kontext der städtischen Schriftproduktion einzuordnen (II), bevor ich einige vorläufige Überlegungen zu deren etwaigem Gebrauch anstelle (III).
I. Die Eidbücher im Überblick
1. Die Eidbücher in Europa
Die Eidbücher sind kein deutsches Phänomen: die Statutencodices der norditalienischen Städte des 12. Jahrhunderts, die von Hagen Keller und seinen Mitarbeitern Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre untersucht wurden, sind einigen der spätmittelalterlichen Eidbücher nicht unähnlich; einige hiervon bestehen allein aus Schwurformeln.
In Südwestfrankreich, u.a. in Narbonne, Toulouse, Cahors, Montauban und Carcassonne, sind für die städtischen Konsulate Schwurbücher mit Eidesformeln bekannt, die meist bis ins 13. Jh. zurückgehen. Diese Bücher spielten während der Eidesleistung ein Rolle: Man legte seine Hand auf die Bücher während man die darin kopierten Eidesformeln schwor.
Letztlich scheinen die Eidbücher auch kein rein städtisches Phänomen zu sein, sondern ebenfalls in ländlichen Gemeinschaften existiert zu haben.
2. Die Eidbücher in den deutschen Ländern
Auch wenn es kein Verzeichnis der spätmittelalterlichen deutschen Eidbücher gibt, lässt sich feststellen, dass sie in großer Zahl vorhanden sind: die ersten kommen aus Köln, mit einem ersten Eidbuch aus dem Jahr 1321 und weiteren Exemplaren für das 14. und 15. Jahrhundert. Im 15. Jahrhundert finden wir Eidbücher darüber hinaus in Worms, Gmünd, Amberg, Augsburg; im 16. Jahrhundert in Deggendorf, Überlingen und Villingen, Würzburg, Leipzig; und auch in Münster existiert ein Eidbuch. Weiter südlich für die aktuelle Schweiz besitzen wir aus dem 15. Jahrhundert Eidbücher für die Städte Bern, Zürich und Luzern; das von Sankt Gallen stammt von 1511. Es handelt sich folglich um eine recht gebräuchliche Schriftform.
3. Die Eidbücher am Oberrhein
Besonders häufig finden sich Eidbücher in den oberrheinischen Städten (Schlettstadt, Colmar, Basel, Freiburg im Breisgau, Mühlhausen, Thann für das 15. und 16. Jh.). Dabei lässt sich feststellen:
- dass es mehrere Generationen von Eidbüchern gab: Die erste datiert aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die zweite aus der Zeit zwischen 1530-1570.
- dass Eidbücher in den unterschiedlichsten Stadttypen existierten: nicht nur die großen Reichsstädte oder die freien Städte besaßen Eidbücher, sondern auch Territorialstädte wie Freiburg und selbst so kleine Städte wie Thann. Nach der Reformation finden sie sich ebenso in katholischen (Thann) wie in protestantischen Städten (Basel, Mühlhausen).
- Der größte Teil der oberrheinischen Eidbücher ist, materiell gesehen, recht bescheiden ausgeführt. Die Handschriften bestehen meist aus Papier und sind mit verschiedenen Streichungen, Umarbeitungen und Hinzufügungen versehen. Ganz offensichtlich wurden sie nicht gefertigt, um, wie in Köln oder Südfrankreich, während des Schwurrituals offen gezeigt zu werden.
Ob man die Eidbücher nun auf europäischer Ebene oder allein für den Oberrhein betrachtet, stets weisen sie in Form, Inhalt und Funktion eine erhebliche Vielfalt auf. Um diese Vielfalt zu überwinden und ihr Sinn zu geben, ist es notwendig, die Eidbücher im politischen und administrativen Kontext der Städte zu betrachten, in denen Sie jeweils entstanden sind.
II. Die Eidbücher und die städtische Schriftlichkeit am Oberrhein
Hagen Keller und Jörg Busch haben in Münster Anfang der 1990er Jahre mehrere Arbeiten zu den Statutencodices der norditalienischen Städte des 12. und 13. Jahrhunderts veröffentlicht. In diesen findet man Schwurformeln ebenso wie diverse Ordonnanzen, welche die Aktivitäten der einzelnen städtischen Amtsträger und Gewählten beschreiben. Ihre Idee ist, dass diese Eidbücher die erste Etappe der Verschriftlichung (d.h. die Verschriftung) der städtischen Statuten darstellen, die hier noch deutlich von der Oralität geprägt ist : so wurden in den ersten Statutencodices die mündlichen Formeln noch so übernommen, wie sie gesprochen wurden (2. Person Singular); erst später werden die Texte unpersönlicher (3. Person). Die Eidbücher wären demnach Zwischenstufen zwischen einer Verwaltung, die noch auf Mündlichkeit und interpersonellen Beziehungen basiert, und einer solchen, die, weitgehend entpersonalisiert, vorrangig nach den Regeln des schriftlichen Rechts funktioniert.
Wie aber ordnen sich die Eidbücher in die Verschriftlichungsprozesse in den oberrheinischen Städten ein? Dies möchte ich im Folgenden an zwei Beispielen zeigen: zum einen Colmar, welches von Laurence Buchholzer untersucht wurde, und zum anderen Basel.
1. Colmar : Die Eidbücher vor dem Hintergrund der Verwaltungsregister und der politischen Situation
In Colmar begann der Stadtrat seit 1361, Verwaltungsbücher und -register anzulegen (Bürgerrodel). Das erste Stadtbuch datiert ohne Zweifel aus dem Jahr 1386, doch enthält es auch Entscheidungen, die bis in die Anfänge der 1360er Jahre und damit auf die Zeit kurz nach bedeutenden Veränderungen der städtischen Verfassung (1360) zurückgehen. Ende des 14. Jahrhunderts findet man dann auch erstmals das Amt eines Colmaer Stadtschreibers. Das erste Eidbuch jedoch ist erst gut 100 Jahre später, in den 1470-1480er Jahren, entstanden und steht wohl gleichfalls im Zusammenhang mit einer Veränderung der städtischen Verfassung.
2. Basel : Die Eidbücher als Teil einer ausdifferenzierten städtischen Schriftlichkeit
Die Stadt Basel besaß wohl schon vor 1356 (Jahr des großen Erdbebens, welches auch das städtische Archiv vernichtete) ein eigenes Stadtbuch. Seit 1357 kamen dann noch zahlreiche weitere Amtsbücher hinzu: Erst das Rote Buch und das Leistungsbuch (seit 1361), zwischen 1390 und 1420 dann das Großen Weißen Buch und das Kleinen Weißen Buch, das Unzüchterbuch, das Todbuch etc. Und zwischen 1430 und dem Ende des 15. Jahrhunderts noch zahlreiche weitere, wie etwa die sieben Bände der Öffnungsbücher (1438-1530) und seit 1482 das Erkanntnisbuch (Ratsprotokolle).
Die ersten Eidbücher tauchen auch in Basel deutlich später als die städtischen Registerbücher auf: das erste ist undatiert, sollte jedoch in die Mitte des 14. Jahrhunderts gehören; das zweite stammt von 1371 und das dritte von 1534. Damit gibt es auch hier vor dem Aufkommen der ersten Eidbücher bereits eine vielfältige Schriftproduktion in der städtischen Administration und in dieser finden sich ebenso Statuten wie Eidesformeln. Somit können auch hier die Eidbücher nicht den ersten Schritt auf dem Weg zu einer schriftlichen Verwaltungspraxis in der Stadt darstellen.
Und so stellt sich die Frage, in welcher Weise die Eidbücher verwendet wurden:
III. Wofür wurden die Eidbücher in der pragmatischen Schriftlichkeit gebraucht?
1. Verschriftung der Eidesformeln
Bisher wurde vor allem davon ausgegangen, dass die Verschriftlichung/Verschriftung der administrativen Praxis als Zeichen einer zunehmenden Rationalisierung zu lesen sei, die ein zunehmend rational geordnetes Zusammenleben erlaubte. Und so kann man fragen, ob die Eidbücher als eine erste Verschriftlichung zu verstehen sind, die geleitet von dem Wunsch war, umfassend und systematisch die bisher nur mündlich existierenden Eide zusammenzufassen.
Betrachtet man das erste Baseler Eidbuch, so fällt auf, dass die enthaltenen Eide nicht datiert sind, so als wenn man die geltenden Eide verzeichnete, um sie ungeachtet ihres Ursprungs und der Zusammenhänge ihrer Entstehung zu verwenden. Bald darauf werden hinfällig gewordene Versionen gestrichen und neue notiert. Möglicherweise also diente das Eidbuch dem Stadtschreiber oder seinem Stellvertreter als Hilfsmittel, um die Eidesformel zu verlesen, welche ein neuer Amtsträger / Gewählter / Bürger leisten musste.
2. Vorlesen?
Dass die Texte (bis auf eine einzelne Ausnahme in Basel) allesamt in Deutsch und in der zweiten Person Singular gehalten sind („du sollst sweren…“) lässt daran denken, dass man die Eidbücher tatsächlich zu Verlesung der Eidesformel verwendete. Doch stellt Valentin Groebner in Bezug auf die Schwörtage zurecht die Frage, was hier denn wem vorgelesen wurde? Für Bern weiß man, dass man je nach Bedarf gewisse Begriffe austauschte und bisweilen auch ganze Zeilen ausließ.
3. Eidbücher und der Lobpreis der städtischen Autoritäten
In Basel sind die ersten beiden Exemplare der Eidbücher für den praktischen Gebrauch bestimmt. Das dritte von 1534 hingegen ist ein hübsch ausgeführter Band von 316 Folien besten Pergaments, von denen die ersten 149 von der Hand des Stadtschreibers Heinrich Ryhiner ausgeführt wurden. Ganz anders die folgenden: Mit deutlich größerer Sorgfalt und Regelmäßigkeit geschrieben, enthalten sie zugleich eine Widmung an den Rat und ein Vorwort mit einem Basileæ Laus. Hier herrschen klare ästhetische und ideologische Überlegungen vor. Dieser Band diente zweifelsohne nicht dazu, die Eidesformeln denen vorzulesen, die sie zu schwören hatten. Er sollte im Gegenteil vielmehr eine repräsentative und legitimierende Funktion für die städtischen Autoritäten ausgefüllt haben. Was kaum überraschend wäre, wurde 1534 doch in Basel offiziell die Reformation eingeführt, wobei man sicher daran interessiert war, die Kontinuität der Stadtherrschaft zum Ausdruck zu bringen. Zudem trat mit dem Jahr 1534 auch ein neuer Stadtschreiber das Amt an, der sich zuvor mehrmals erfolglos darum beworben hatte, so dass man in dem Eidbuch möglicherweise auch persönlichen Ehrgeiz erkennen kann.
Schluss
Die Auseinandersetzung mit den oberrheinischen Eidbüchern zeigt, dass die Schrift hier offenkundig auch als ein Instrument der Legitimation verwendet wurde, das hier ebenso dem Ritual wie der Inszenierung der Autoritäten dient.
Die Einordnung der Eidbücher in die städtische Schriftlichkeit und ihre materielle Entwicklung geben zugleich einen Eindruck von der sich verändernden Bedeutung des Schwures. Noch bleibt viel zu tun und nur eine vergleichende Studie könnte Klarheit darüber schaffen. Doch scheint es, dass wir es hier eben nicht mit einer zunehmenden Rationalisierung der Verwaltung durch den Übergang zur Schriftlichkeit zu tun haben. Vielmehr scheint der Gebrauch der Schrift dem Schwur eine andere Funktion gegeben zu haben: er diente nicht mehr dazu, auf eine quasi sakramentale Weise vor Gott einen geschworenen Vertrag zwischen zwei Parteien herzustellen, sondern zu Verdeutlichung von Herrschaft, indem man verstärkt auf den den Autoritäten schuldigen Gehorsam verwies.
Informationen zu Olivier Richard: hier
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Antonia Kroll (31. Januar 2013). Les livres de serments des villes du Rhin supérieur à la fin du Moyen Âge (Olivier Richard). La jeune génération des médiévistes français invitée à Münster. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/qkcx