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Historiographie et histoire du mariage par rapt au haut Moyen Age (Sylvie Joye)

Die mittelalterliche Raubehe in Geschichte und moderner Geschichtsschreibung.

23. April 2012

Definition als soziales Verbrechen

Aus juristischer Perspektive ist das Verbrechen des Brautraubes im Westen in den 320er Jahren mit einer der Konstitutionen Kaiser Konstantins entstanden. Wurde der Brautraub zuvor noch mit der Vergewaltigung gleichgestellt, steht er seitdem vielmehr für ein soziales Verbrechen und beschreibt die Entführung einer Frau mit dem Ziel, diese ohne vorheriges Einverständnis ihrer Eltern zu heiraten. Ob dies alles dabei mit oder gegen den Willen der Frau geschieht, spielt für die Definition des Verbrechens keine Rolle und meist auch nicht für dessen Ahndung. Wichtiger ist, dass das Mädchen dabei dem Schutz eines Ortes oder einer Person entrissen wurde, die für ihre Sicherheit sorgen sollte, was den raptus von einer klandestinen Heirat unterscheidet. Dies schließlich stellt auch jede Heirat einer Nonne, ob sie nun in einer Gemeinschaft lebt oder nicht, einem Brautraub gleich, ist diese als Braut Christi doch dem Schutz der Geistlichkeit unterstellt.

Weniger noch als die römischen Kaiser versuchten die barbarischen Herrscher dabei die Begrenztheit ihres eigenen Handlungsvermögens zu verdecken, eine in dieser Frage strenge Gesetzgebung durchzusetzen. So sind die Texte der Leges barbarorum in dieser Frage normalerweise auch weniger weitreichend als die des Römischen Rechts. Eine Haltung, die einerseits auf eine andere Rolle der Gesetzgeber im Recht zurückgeht, aber auch auf deren Beziehungen zu den Großen und den Familien. Die verstärkten Vorstöße der Königsherrschaft in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts gegen den Brautraub sprechen daher auch für eine zunehmende Hierarchisierung und stärkere Akzeptanz des Königtums, welche bei den Westgoten und den Lombarden stärker ausgeprägt waren als bei den Franken.

Die Praxis des Brautraubes deckt damit zugleich verschiedene Spannungen innerhalb der spätantiken und frühmittelalterlichen Gesellschaft auf: Die Wahl eines Schwiegersohnes war von dem Bewusstsein bestimmt, welches die Beteiligten von ihrer sozialen Stellung hatten und den dabei maßgeblichen Distinktionskriterien. Der Brauträuber hoffte vor allem auf das materielle und symbolische Erbe der Frau und ihrer Familie. Hier geht es um weit mehr als um eine einfache sexuelle Aggression: Der Brautraub ist zugleich Teil eines Konkurrenzkampfes, entführte man mit Vorliebe doch vor allem Frauen, die bereits mit einem anderen verlobt waren – sei es, um seine eigene Überlegenheit zu demonstrieren, oder aber um sich dafür zu rächen, dass ein anderer Anwärter einem vorgezogen wurde.

Ein Mittel, die Heiratsregeln zu umgehen

Der größte Teil der älteren Literatur betrachtete den Brautraub als primitives Überbleibsel. Mit Blick auf die Grundlagen von Familie und Verwandtschaft stand er seit dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts im Zentrum der Aufmerksamkeit. Die interessierten Historiker stützten sich dabei implizit oder explizit auf die theoretischen Ausführungen der Anthropologen und Juristen ihrer Zeit, womit sie die Quellen bisweilen in ein Interpretationsschema zwangen, von dem man sich nur schwer lösen kann. Einige dieser veralteten anthropologische Traditionen, die von den Anthropologen selbst schon längt aufgegeben wurden, beeinflussen noch immer einen Teil der historischen Forschung zur Ehe und insbesondere zum Brautraub. Derweil kann die Auseinandersetzung mit dem Brautraub deutlich mehr leisten als nur einen Beitrag zur Geschichte dieser Institutionen. Anders als bisher dargestellt, geht es hier nicht darum, einen alten Ehetyp über seine angeblichen frühmittelalterlichen Überbleibsel zu definieren, noch geht es darum, die Geschichte der sich im Kontakt mit dem Christentum verändernden „heidnischen“ Ehetradition zu schreiben.

Ordnet man den Brautraub in seinen jeweiligen Kontext ein, dann gelingt es auch, die Faktoren zu bestimmen, die überhaupt dazu führten, dass ein Brauträuber Gewalt anwenden musste, um eine Frau zu bekommen – und zwar nicht irgendeine. Wenn es auch unmöglich ist die Zahl der Raubehen im Verhältnis zu den normal geschlossenen Ehen exakt zu bestimmen, so ist doch klar, dass der Brautraub zumindest in einem solchen Maß Anwendung fand, als dass er die Gesetzgeber beunruhigte und in mehreren Fällen auch in den narrativen Quellen Niederschlag fand.

Der Brautraub stellt sich als ein Instrument des sozialen Aufstiegs dar, wenn auch bestimmte Barrieren unüberwindbar waren, wie die zwischen Freien und Sklaven, insbesondere in der karolingischen Epoche. Die Eingliederung – selbst durch Gewalt – in ein verwandtschaftliches Netzwerk ist entscheidend in einer Zeit, in der Konnubium und Familie sowohl politisch als auch ökonomisch und sozial eine herausragende Rolle spielten. Vor dem 8. Jahrhundert jedoch, so ist auch festzuhalten, ist es nicht der adelige Stand des Opfer allein, der den Brauträuber interessiert: Es ging ihm wohl vor allem um deren Stand als Erbin.

Norm und Praxis

Die ausführlichsten Quellen zum Brautraub sind zweifelsohne juristische Quellen. Weshalb diese bisher wohl auch am ausführlichsten ausgewertet wurden. Doch ist ihre Verwendung problematisch, erwähnen narrative Quellen doch nur äußerst selten die Regulierung eines vollzogenen Brautraubes gemäß den Vorgaben dieser legislativen Texte. Die Beilegung der Angelegenheit vollzieht sich meist außerhalb des durch das Recht vorgegebenen Rahmens. Von daher sind die Reaktionen auf einen Brautraub in großen Teilen wohl auch für die zeitgenössische Konfliktregulierung außerhalb des legislativen Rahmens repräsentativ. Dabei ging es vor allem darum, den Frieden zwischen den betroffenen Familienverbänden wiederherzustellen, wobei die Möglichkeit des Kompromisses für die Familien oft effektiver und weniger ehrenrührig war.

Der Brautraub erweist sich damit zugleich als Ausdruck der sozialen Machverhältnisse, der Bedeutung der Ehe in den sozialen Beziehungen, des Anteiles der Frau an der Entscheidung bei der Wahl eines Ehemanns, der Wahl zwischen Kompromiss und Rache in der Konfliktbeilegung, der Bedeutung der Ehre.

Die Infragestellung der sozialen Ordnung und der Einheit der karolingischen Ecclesia

Bisweilen wurde die Raubehe als eine Plage verstanden, die seit der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts verstärkt auftrat. In dieser Zeit scheinen die Quellen ihr tatsächlich eine besondere Stellung einzuräumen. Doch ist die Vorstellung eines erheblichen Wiederaufkommens der Raubehe zu diesem Zeitpunkt zu relativieren: Das große Interesse der Quellen scheint vielmehr in einer veränderten Auseinandersetzung begründet. So lassen sich die Redaktion des synodalen Traktates De raptu durch Hinkmar und seine Bischofskollegen in der Mitte des 9. Jahrhunderts erklären, wie auch die Häufigkeit und Strenge, mit der der Brautraub in den Kapitularien erwähnt wurde. Und auch im Kontext der zunehmenden Auseinandersetzung mit der Ehe im Allgemeinen muss die immer häufigere Erwähnung des Brautraubes in den normativen Quellen gesehen werden.

Mit den 720/730er Jahren änderte sich vor allem die Art und Weise, in der die Geistlichen sich mit der Ehe und vor allem mit den Modalitäten der Eheschließung auseinandersetzen. Zuvor erwähnten die Konzile den Brautraub nur, wenn es die Nonnen betraf. Die Kirche, die sich unter dem Einfluss einiger besonders aktiver Päpste mehr und mehr als veritable Institution zu verstehen begann, scheint in dieser Fragen nun immer aktiver zu werden, während die Bischöfe sich mehr und mehr an der weltlichen Gesetzgebung beteiligten. Die Rolle des Vaters wurde gestärkt wie auch die des Ehemanns. Alles, was die Beziehung der Braut zum Ehemann charakterisierte, wurde Gegenstand der Reflexion und des Vergleiches: die fides, die dilectio, die Autorität, das Einverständnis …. Konkreter gesprochen, die Ehe wurde zunehmend durch Normen eingeengt: Könige wie Geistliche forderten eine öffentliche Heirat, die auf eine untrennbare Ehe hinauslaufen sollte.

Die Maßnahmen gegen Inzest und das Vorgehen gegen den Brautraub, die immer öfter miteinander assoziiert wurden, zielten daher darauf ab, der Ehe eine größere Legitimität zu geben.

Der skandalöse Angriff auf den karolingischen König als Vater

Als Bedrohung der sozialen und göttlichen Ordnung und der caritas ruft der Brautraub zwischen der Mitte des 8. und der Mitte des 9. Jahrhunderts eine umfangreiche, wenn auch nicht sehr abwechslungsreiche Gesetzgebung hervor. In der karolingischen Epoche findet eine intensive Auseinandersetzung mit der Bedeutung der Ehe in der Gesellschaft statt, die dazu führt, dass der Brautraub zu einem der schlimmsten Verbrechen gebrandmarkt wird. Diese Aufwertung der Ehe und die damit einhergehende Stigmatisierung des Brautraubes geben in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts mehreren spektakulären Fällen von Brautraub einen besonders bedrohlichen Anstrich. Das Gelingen der Heirat zwischen der Tochter Lothars I. und Giselbert und die Ehe der Tochter Karls des Kahlen mit Balduin von Flandern sind schwere Schläge für die karolingische Macht, wenigstens symbolisch. Sie brachten die bis dahin unangefochtene karolingische Dynastie in eine zwiespältige Situation. Der außerordentliche Wert der karolingischen Abstammung eröffnete den Räubern der beiden Prinzessinnen Perspektiven, wie sie zuvor kaum möglich waren.

Um das väterliche Bild eines die heiratsfähigen Mädchen beschützenden Souveräns bemühte sich insbesondere Karl der Große, der damit an eine konstantinische Figur anknüpft. Sie wird zu Zeiten Ludwigs des Frommen komplettiert durch die Betonung der Reinheit wie durch das seine Regentschaft kennzeichnende Thema der correctio. Diese Elemente, die eigentlich der Erhöhung der Könige dienen sollten, richten sich damit nun gegen sie.

Wenn in der Theorie der karolingischen Fürstenspiegel der Brautraub gefährlich war, da er die Legitimität der Ehe in Frage stellte und den Frieden zwischen den Familien bedrohte, so war die Konfliktregulierung durch Kompromisse in der Realität doch noch immer vorherrschend. Und die höchstmögliche Unterstützung für seine Sache zu erlangen, war noch immer die beste Möglichkeit, sein Anliegen auch zu gewinnen. Nur ist dabei nicht mehr der König die höchste Referenz sondern der Papst. Selbst wenn er in den Sammlungen von Konzilstexten aus dem 10. Jahrhundert noch immer strengstens untersagt blieb, konnte der Brautraub nun doch zunehmend auch in einem guten Licht dargestellt werden. Nicht nur der mit dem Rang, dem Reichtum und der Schönheit der Frau verbundene Prestigegewinn machte ihn auf lange Zeit zu einer einträglichen Praxis. Auch als Abenteuer umgab ihn mehr und mehr eine positive Aura. Der Brauträuber wurde zum Helden.

Informationen zu Sylvie Joye: hier
Zum Programm im Sommersemester 2012: hier


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Antonia Kroll (31. Januar 2013). Historiographie et histoire du mariage par rapt au haut Moyen Age (Sylvie Joye). La jeune génération des médiévistes français invitée à Münster. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/qkcg


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