Aurélie Stuckens (Namur) Entstehung fürstlicher Verwaltung. Neue Perspektiven auf die Verwaltungsentwiclung der Grafschaft Flandern im 13. Jahrhundert
Deutschsprachige Zusammenfassung des Vortrags vom 30.01.2017: Genèse d‘une administration princière. Nouveau regard sur le développement administratif du comté de Flandre au XIIIe siècle
Im 12. und 13. Jahrhundert stellte die Grafschaft eines der bedeutendsten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zentren des nordwestlichen Europas dar. An der Spitze dieses mächtigen Fürstentums, das im Schnittpunkt verschiedener Kulturen – v. a. Schriftkulturen – lag, erfaßten die Grafen recht bald den Vorteil von Schriftlichkeit bei der Beherrschung und Verwaltung von Territorium, Ressourcen und Untertanen. Der Ursprung der fürstlichen „Kanzlei“ (also der Zeitpunkt, von dem an die Grafen die Ausstellung ihrer Urkunden zunehmend in eigener Regie durchführten) liegt um das Jahr 1130; im europäischen Vergleich ist das sehr früh. Els De Parmentier hat die flämische Kanzlei als „ein [Verwaltungs-]Organ im Dienst des Fürsten bzw. ein Netzwerk von Personen, die nicht unbedingt am selben Ort, regelmäßig oder gelegentlich im Dienst des Grafen arbeiteten und mit der Abfassung und Inkraftsetzung der gräflichen Urkunden betraut waren.
Die Entwicklung der Kanzlei von den 1130er Jahren bis zum Ende der Regierung Gräfin Johannas von Konstantinopel (1205-1244) war Gegenstand des ausgeprägten Interesses von Historikern vor allem der Genter Schule, die die Urkundenproduktion und das fürstliche [Kanzlei‑]Personal minutiös untersucht haben. An der Spitze des Personals steht der Kanzler, dessen Amt seit 1127 mit dem des Stiftspropstes von St. Donatian von Brügge verbunden ist. Unter Johanna von Konstantinopel wird der Kanzler-Probst zunehmend von der Führung der gräflichen Geschäfte verdrängt; die Aufgabe mehrerer [anderer] fürstlicher Amtsträger übersteigt zugleich weit den Rahmen von Diktat (dictamen) und Niederschrift (scriptio)der Urkunden.
Die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts ist gekennzeichnet durch einen deutlichen zahlenmäßigen Anstieg der Dokumentenproduktion und -archivierung seitens der fürstlichen Verwaltungsbeamten. Auch diversifiziert sich das Schriftgut (Register, Formulare, Rechnungsüberlieferung, Entwürfe, Briefe, diplomatische Dossiers). Unter der Regierung Margaretes von Konstantinopel (1244-1278) und ihres Sohnes Guido von Dampierre ((1278-1305) wird die Schriftlichkeit ein erstrangiges Werkzeug für die Amtsträger, deren administrative Aufgaben sich vervielfältigen. Wie soll man nun die Verwaltungsentwicklung der flandrischen Grafschaft in der Hochphase der „Revolution des Schriftgebrauchs“, etwa zwischen 1250 und 1300, charakterisieren und interpretieren?
Das Konzept „Kanzlei“ – vor dem 14.-15. Jahrhundert variabel und kaum zu greifen – wirft zwei Probleme auf. Das erste besteht darin, daß es die Existenz eines Verwaltungsorgans, ja einer relativ klar umschriebenen Institution suggeriert, was in dieser Form in den Quellen nicht zu belegen ist. Das zweite betrifft die klassische und relativ hermetische Definition von Kanzlei, die vor allem auf die fürstliche Urkundenproduktion abhebt und nicht auf das unzählbare Gebrauchsschriftgut, das sich seit der Mitte des 13. Jahrhunderts vervielfacht. Die daraus resultierenden Vorbehalte werfen eine wichtige Frage auf: Muß man für die Grafschaft Flandern die fürstlichen Schriftpraktiken in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts notwendig unter dem Gesichtspunkt der „Kanzlei“ betrachten? Angesichts der Aufladung dieses Konzeptes sollte man [für unsere Untersuchung] besser den allgemeineren und weniger mißverständlichen Begriff der „Verwaltung“ verwenden, der die Gesamtheit der Amtsträger, die im Dienst der Grafen und in allen Bereichen ihrer Regierung verschiedene Schriftpraktiken verwenden, bezeichnet.
Im übrigen stellt der Finanzbereich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts das Rückgrat der gräflichen Verwaltung dar. Dieser Finanz-„Apparat“, der sich seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts entwickelt, ist in beachtlichen Studien aufgearbeitet worden. Gleichwohl leidet seine Erforschung unter schwerwiegenden Fehlern, die mit dem fehlenden Interessen an den Dokumenten selbst und denen, die sie produziert haben, ebenso zusammenhängen wie mit der weiterhin einflußreichen Vorstellung, die Finanzverwaltung habe sich im 13. Jahrhundert mehr oder minder linear entwickelt. Der Höhepunkt dieser Entwicklung wäre dann in den 1260er Jahren die Einführung des Amtes eines Generaleinnehmers gewesen – in einem Kontext, den wir nur schlecht kennen, und in sehr unklaren Formen.
Notwendig ist also ein neuer Blick auf die Entwicklung der fürstlichen Verwaltung in Flandern: Statt auf Institutionen sollte der Fokus einerseits auf dem Schriftgut, andererseits auf den fürstlichen Amtsträgern liegen.
Die strukturelle Analyse der Schriftpraktiken innerhalb der fürstlichen Verwaltung, ergänzt um eine Untersuchung prosopographischen Tpys, erlaubt es, die administrative Entwicklung der Grafschaft zu charakterisieren, die zwei Wege eingeschlagen hat: Einerseits die Führung der fürstlichen Geschäfte in einem weiten Sinn, von der Ausstellung von Urkunden und der Korrespondenz der Grafen bis zu ihrer Vertretung an fremden Höfen in unterschiedlichen diplomatischen Missionen; andererseits die Verwaltung der Finanzangelegenheiten, wozu sowohl die allgemeine Verwaltung der (domanialen wie außerdomanialen) fürstlichen Einkünfte wie die Verwaltung, die spezifischer mit dem Verkauf gräflichen „neuen Landes“ – vor allem der moëres, jener großen Torfmoore – befaßt ist, die dank bedeutender Eindeichungsarbeiten dem Meer abgewonnen worden sind.
In beiden Fällen erscheinen die gräflichen Amtsträger als die Pfeiler des administrativen Aufschwungs des Fürstentums, in einer Zeit, in der das eigentliche (prä‑)institutionelle Gefüge immer noch wenig umfangreich ist. Flexibilität und wachsende Spezialisierung charakterisieren die Entwicklung der „Verwaltungsleute“, de zumeist in Paaren zusammenarbeiten. Zugleich entsteht zunehmend ein basales Gleichgewicht zwischen zwei Funktionen – der des de facto-Kanzlers des Fürsten und der des Verwalters (später Generaleinnehmers) der fürstlichen Finanzen. Die Inhaber dieser Ämter sind gewissermaßen die natürlichen Leiter des gräflichen Verwaltungspersonals. Am Beginn des 14. Jahrhunderts, das durch die zunehmende Zentralisierung und Institutionalisierung der „staatlichen“ Regierungsorgane geprägt ist, formen allein diese Leute die fürstliche Verwaltung in Flandern.
Übersetzung durch PD Dr. Georg Jostkleigrewe
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Nils Bock (29. Januar 2017). Aurélie Stuckens (Namur) Entstehung fürstlicher Verwaltung. Neue Perspektiven auf die Verwaltungsentwiclung der Grafschaft Flandern im 13. Jahrhundert. La jeune génération des médiévistes français invitée à Münster. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/qkfp