Sylvie Bepoix (Besançon): Wie verwaltet man ein spätmittelalterliches Fürstentum? Das Beispiel der Freigrafschaft Burgund unter Johann Ohnefurcht (1404-1419)
Deutschsprachige Zusammenfassung des Vortrags vom 04.07.2016: Administrer une principauté à la fin du Moyen Âge : l’exemple du comté de Bourgogne sous Jean sans Peur (1404-1419)
Ziel des Beitrags ist es, die verschiedenen Aspekte der Verwaltung der Grafschaft Burgund in einem abgegrenzten Zeitraum ganz zu Beginn des 15. Jahrhunderts zu untersuchen. Im Zentrum steht die finanzbezogene Verwaltung einerseits, die konkrete und komplexe Tätigkeit der fürstlichen Amtsträger andererseits. Zur Diskussion steht, ob diese beiden Tätigkeitsbereiche im Rahmen der Grafschaft Burgund eine rationelle, intentional bestimmte Organisationsstruktur aufwiesen oder ob sie von den Umständen diktiert wurden und nicht organisiert waren.
- Chronologische und geographische Eingrenzung
Untersuchungsgegenstand ist die Grafschaft Burgund : Die Zahl verfügbarer Quellen ist groß, zudem hatte ich im Rahmen meiner universitären Ausbildung schon Gelegenheit, sie auszuwerten. Die Fragestellung ergibt sich daher aus der Art der genutzten Quelle, in der Hauptsache Rechnungsbücher – eine reichhaltige und lange vernachlässigte Gattung. Sowohl für Herzogtum wie für Grafschaft Burgund sind die Archivserien gut erhalten. Um sie zu beschreibenhatte Werner Paravicini den berühmten Ausdruck des „embarras de richesse“ verwendet.
Der Untersuchungszeitraum ist zudem auch deshalb sehr interessant, weil er die spätmittelalterliche Epoche mit den Wirren des Hundertjährigen Krieges und des Bürgerkrieges umfaßt. Johann Ohnefurcht, das Haupt des Landes, hat große politische Ambitionen, was zur nach seinem Finanzbedarf führt. Johann ist ein Fürst auf der Suche nach (Geld‑)Mitteln zur Eroberung der Macht.
Die Grafschaft Burgund stellt nur eine kleine Region im Rahmen des großen burgundischen Besitzkomplexes dar. Dessen Elemente hängen nicht zusammen: Den reichsten Komplex bilden die Gebiete um Flandern im Norden. Der zweite wichtige Komplex setzt sich aus dem Herzogtum wie auch der Grafschaft Burgund im Süden zusammen. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn das Herzogtum ist ein französischer Besitz, der vom König von Frankreich zu Lehen geht, während die Grafschaft Reichslehen ist. Wenn also in der Region, die wir heute Franche-Comté nennen und die in der Tat historisch auf die Grafschaft Burgund zurückgeht, wegen des Fürsten ein französischer Einfluß fühlbar ist, so besaß der König von Frankreich dort doch keinerlei Souveränitätsansprüche. Die Region setzte sich aus mehreren Elementen zusammen, deren jedes spezifische Einnahmen und Ausgaben erzeugte. Es gab zwei Bailliages: Die „obere“ im Norden, die „niedere“ im Süden. Dazu kam eine wichtige Herrschaft im nordöstlichen Grenzgebiet, die Philipp der Kühne gekauft hatte, bevor er Graf von Burgund wurde; diese behielt ihre separate Rechnungslegung. Außerdem gab es zwei weitere Bereiche mit eigener Rechnungslegung: Die Gruerie (Verwaltung von Gewässern und Wäldern) sowie die Saunerie (Salinenverwaltung); die Grafschaft besaß nämlich mehrere Salzquellen, und die Grande Saunerie in Salins konnte tatsächlich als ein großer Gewerbezweig bezeichnet werden.
- Einkünfte und Ausgaben
Am Ende des Mittelalters sind verschiedene Amtsträger mit der Verwaltung der Domäne des Fürsten beauftragt, der selten selbst anwesend ist. Es gibt keine [administrative] Einheitlichkeit der Landesverwaltung; vergleichbare Aufgaben werden nicht überall von gleichen Amtsträgern erfüllt. Man glaubt sich einer Ansammlung einzelner Einheiten gegenüber. Diese bilden am Ende zwar ein Ganzes, doch haben sich die Fürsten nie darum bemüht, dieses Ganze zu vereinheitlichen – was den Eindruck einer sehr großen Diversität erzeugt. Manchmal gibt es einen Kastellan, manchmal einen Einnehmer, einen Prévôt, einen Sergeanten oder einen Notar in den Kastellaneien, die die administrativen Grundeinheiten bilden. Fast überall anzutreffen ist der Prévôt. Auf der Ebene des Landes wurden übergeordnete Amtsträger ernannt, die in Abwesenheit des Fürsten für diesen handelten. Dem Gouverneur der Grafschaft stand ein Stellvertreter (Garde) und ein Generalkapitän zur Seite; allgemein hatte man das Gefühl, es gebe zu viele solcher Amtsträger. Johann Ohnfurcht ernannte auch Räte. Schließlich verfügten Gruerie und Saunerie über eigene Amtsträger.
Dieselbe Vielfalt kennzeichnet auch die Abgaben, die in der Grafschaft erhoben wurden. Grundzinse und Ernteabgaben waren am häufigsten; sie sind im übrigen am besten bekannt und am weitesten verbreitet, auch in anderen Regionen. Aber es gab eine Vielzahl anderer Abgaben: Bannherrliche Abgaben wie den Ofen-, Mühlen- und Pressenzwang, Abgaben auf wirtschaftliche Aktivitäten, Frondienste, Gastungsrechte usf. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schutzherrschaft (Garde): Gegen Zahlung einer mäßigen Summe an den Grafen traten Einwohner unter dessen Schutz, obwohl er nicht ihr Herr war. Ebenso wie die Könige versuchten, ihre Souveränität auszudehnen, suchten auch die burgundischen Fürsten, in den Lehen ihrer Vasallen Einfluß zu erringen.
All diese Abgaben wurden teils in Geld, teils in Naturalien, teils in gemischter Form erhoben. Neben diesen üblicherweise festen Einnahmen gab es auch variable Einnahmen, etwa aus der hohen, mittleren und niederen Gerichtsbarkeit. Die Urteile lauteten zumeist auf Strafzahlungen und erzeugten daher Einnahmen. Die Grafschaft besaß ein Parlement als Appellationsinstanz für das ganze Land, was noch höhere Strafzahlungen erbrachte. Schließlich gab es besondere Einkünfte, etwa aus der Gruerie, die alles betrafen, was mit Gewässern und Wäldern zu tun hatte: Fischrechte, Schweinemast, Geleite und Strafzahlungen. Der Verkauf von Salz durch die Saunerie ergab die höchsten Einkünfte der Grafschaft. An den Zöllen ließ sich die Vitalität oder aber die wirtschaftliche Auszehrung der Region ablesen. Insgesamt waren diese Einkünfte durch Konjunkturen geprägt, die nicht immer leicht zu erklären sind.
Die Ausgaben gliederten sich in feste und variable Ausgaben: Einerseits Gehälter, Rentenzahlungen, Almosen, andererseits Abgabennachlässe, die der Fürst gewährt hatte, Ausgaben für die Abhaltung des Parlement [= Hoftag und Hofgericht] und für Arbeiten, die viel Geld kosteten. Festzuhalten ist bereits hier, daß die Einkünfte in erster Linie für die Verwaltung des Landes ausgegeben wurden. Gleichwohl schöpften die Receveurs généraux regelmäßig Geld für die Bedürfnisse Johann Ohnefurchts ab; dieses Geld verließ daher das Land.
- Wurde das Land zielgerichtet verwaltet ?
Die erste Frage betrifft hier die Durchführung von Reformen bzw. deren Fehlen. Man weiß, daß Johann Ohnefurcht zahlreiche Ordonnanzen erlassen hat, und im Rahmen der französischen Ereignisse inszenierte er sich als Reformator. Trotzdem sind in der Grafschaft Burgund keine wichtigen Reformen zu verzeichnen. Einige Ordonnanzen betrafen die Amtsträger; ihr Ziel bestand wohl darin, die Effizienz ihrer Amtsführung und ihre Anwesenheit am Amtsort zu verbessern. Nur bei den Amtsträgern der Saunerie wurde eine echte Reform der Organisation vorgenommen. Wie seine Vorgänger und Nachfolger (und in Nachahmung der Kapetinger, die das erfunden hatten) startete Johann Ohnefurcht auch eine Reformkampagne zur Verbesserung des Justizwesens und der Amtsführung seiner Amtsträger. Die Bilanz erscheint aber insgesamt schwach. Die einzige großangelegte Reform schließlich betrifft die Stadt Besançon, die der gräflichen Herrschaft entzogen war; Stadtherr war der Erzbischof, der dafür direkt dem Kaiser huldigte. Johann Ohnefurcht versuchte, sich durch eine Verwaltungsreform der Stadt zu bemächtigen.
Ein anderes wichtiges Element der Verwaltung des Gebiets betrifft den Umgang mit Grundbesitz. Johann Ohnefurcht nutzte seinen Landbesitz, um Schulden durch die Vergabe von Land oder Abgaben zu bezahlen. Daher wachte er auch eifrig über seine Rechte und zögerte nicht, umfangreiche Konfiskationen vorzunehmen. Im Falle dringenden Geldbedarfs griff Johann wie alle Fürsten zu Steuerforderungen; er bevorzugte aber das Prinzip der Zwangsanleihe.
Den Abschluß bilden soll daher der Hunger des Grafen nach Geld, der mit seinen politischen Ambitionen zusammenhing. Gleichwohl dienten die Abschöpfungen, die er in der Grafschaft vornahm, auch zur Bezahlung seiner Diener und den Hofhalt seiner Familie, ordneten sich also in eine mehr strukturelle als politische Logik ein. Die Untersuchung der Zahlen zeigt im übrigen, daß die Abschöpfung niemals die verfügbaren Mittel überstieg.
Um die Ausgangsfrage zu beantworten, kann man festhalten, daß die Verwaltung des Landes durch ein Mindestmaß an Rationalität geprägt war: Nie drohten die Abschöpfungen des Fürsten, das Land auszubluten. Die Amtsträger kümmerten sich um die notwendigen örtlichen Ausgaben, mit denen das Ganze am Laufen gehalten werden konnte. Es bleibt die Frage, warum dieses System funktionierte: Dies lag wohl mehr an den Amtsträgern des Fürsten, die sich den Bedürfnissen des Landes ebenso anpaßten wie denen des Fürsten, und weniger an Johann Ohnefurcht selbst, der seinen Amtsträgern einen gewissen Spielraum ließ. Eine gezielte ökonomische Politik sollte man Johann wohl nicht zuschreiben.
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Nils Bock (1. Juli 2016). Sylvie Bepoix (Besançon): Wie verwaltet man ein spätmittelalterliches Fürstentum? Das Beispiel der Freigrafschaft Burgund unter Johann Ohnefurcht (1404-1419). La jeune génération des médiévistes français invitée à Münster. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/qkfc
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