Olivier Canteaut (École des Chartes, Paris): Der König und die Schrift. Die Schriftpraktiken in der königlichen Zentralverwaltung der letzten Kapetinger (1285-1328)
deutschsprachige Zusammenfassung des Vortrages vom 21. Oktober 2013: “Le roi et l’écrit. Les pratiques scripturaires de l’administration centrale des derniers Capétiens”
Zwischen dem Ende des 13. und dem Beginn des 14. Jahrhunderts sah sich die königliche Verwaltung der Kapetinger zwei großen Herausforderungen gegenüber: Die eine resultierte aus der beispiellosen Zunahme der Schriftlichkeit, die sich zu dieser Zeit im gesamten Abendland vollzog; die andere ergab sich aus den neuen Formen des Regierungshandeln, welche mit den politischen und juristischen Neuerungen Philipps des Schönen und seiner Helfer einherging. Diese Phänomene veränderten die Techniken, mittels derer die Zentralverwaltung Schriftgut produzierte und verwaltete. Indem wir die Gesamtheit der archivalischen Zeugnisse analysieren, die die kapetingische Verwaltung zwischen 1314 und 1328 hervorgebracht hat, und diese mit den Praktiken vergleichen, welche am Beginn der Regentschaft Philipps des Schönen vorzufinden sind, möchten wir den Umfang dieser Veränderungen ausloten und so die Wechselwirkungen zwischen dem politischen Kommunikationssystem und dem dokumentarischen System aufzeigen, welches von der Monarchie eingeführt wurde.
1. Produktion von Schriftlichkeit: Zwischen Neuerung und Vereinheitlichung
a. Die Kanzlei angesichts der dokumentarischen Schwemme
Die königliche Kanzlei war die erste, welche mit der erheblichen Zunahme der schriftlichen Produktion der Monarchie umgehen musste. Davon zeugt die Zahl der im Namen des Königs ausgestellten Urkunden, die uns überliefert ist: für die ersten fünf Jahre der Regentschaft Philipps des Schönen (1285-1314) sind pro Jahr ungefähr 180 Stücke erhalten. Dreißig Jahre später, unter Philipp V., sind es 1200 pro Jahr. Dieser Anstieg führt zu verschiedenen Veränderungen innerhalb der Kanzlei:
- Die Zahl des Notare steigt in dieser Zeit von zehn auf vierzig;
- Die Kanzlei standardisiert mehr und mehr ihre Produktion, überlässt dabei aber einen großen Teil der Initiative und der Neuerungen den Notaren, welche die Schriftstücke aufsetzen;
- Sie versucht den Produktionsprozess durch den Gebrauch von Kanzleivermerken besser zu kontrollieren, welche zum Kontrollsystem ausgebaut werden;
- Die Arbeitsbedingungen in der Kanzlei verändern sich: seit den 1290er Jahren verbleibt ein Teil des Kanzleipersonals dauerhaft in Paris. Eine klare Aufteilung der Kanzlei zwischen Paris und dem königlichen Hof findet aber erst unter der Regentschaft Philipps VI.(1328-1350) statt.
b. Spezialisierung und Dezentraliserung
Auch andere Institutionen sind mit dem Anstieg der königlichen Urkundenproduktion konfrontiert. Indem sie die Spezialisierung der von ihnen verantworteten Bereiche vorantreiben, erlangen sie hinsichtlich der Produktion und Verwaltung ihres Schriftguts mehr und mehr Autonomie; dies geschieht sowohl in Abstimmung mit der Kanzlei wie auch im Konflikt mit ihr. Man kann dabei zwei Entwicklungsschritte unterscheiden:
- Der erste betrifft das Parlement seit Ende der Herrschaft Ludwigs IX. (1226-1270): Notare der Kanzlei werden dauerhaft an dieses abgestellt. Sie entwickeln spezifische Formen der Textproduktion und – in Eigeninitiative – auch der Registerführung;
- In den 1320er Jahren verfügen der königliche Rechnungshof und die Requêtes de l’Hôtel (eine unmittelbar im königlichen Haushalt angesiedelte Jursidiktion) ihrerseits über autonome Notare. Sie gaben sich auch ein eigenes Siegel, um ganz wie die verschiedenen Kammern des Parlements in ihrem eigenen Namen Urkunden ausstellen zu können, womit sie die Kanzlei von ihren gängigsten Pflichten befreiten – oder sie hierin auch einfach umgingen.
Diese Dezentralisierung der Schreibstuben geschieht erst spät und verbleibt in einem Anfangsstadium, verglichen mit der englischen Monarchie. Aber erklärt sie vielleicht den Umstand, dass die königliche Urkundenproduktion unter der Regentschaft Ludwigs X. (1314-1316) einen Höhepunkt erfährt, um daraufhin auf diesem Niveau zu verharren und dann, unter Karl IV. (1322-1328), wieder langsam abzunehmen.
c. Geheime Briefe, informelle Schriftlichkeit
Die Schriftproduktion der königlichen Verwaltung beschränkt sich jedoch nicht allein auf diejenigen Urkunden, die mit dem großen Siegel gesiegelt wurden: Die Aktivität der Monarchie macht es zunehmend notwendig, auf einen neuen Urkundentyp, ja sogar auf informelle Formen zurückzugreifen. Seit dem Beginn seiner Herrschaft verwendet Philipp der Schöne regelmäßig ein kleines Siegel, was im Vergleich zu seinen Vorgängern eine Neuheit darstellt; doch verändert sich diese Praxis bis zu Karl IV. kaum, der auf das kleine bzw. geheime Siege auch zurückgreift, wenn das große Siegel nicht zur Hand ist. Ja mehr noch, die letzten drei Kapetinger verwendeten ihr geheimes Siegel kaum öfter als ihr Vater. Wenn Robert-Henri Bautier unter Philipp VI. auch die Entwicklung einer mit dem kleinen Siegel verbundenen Kanzlei aufzeigen kann, vergleichbar mit den Verhältnissen in England, existiert doch kein vergleichbares Phänomen unter den letzten drei Kapetingern: keiner von ihnen scheint die Zahl jener Schriftstücke gesteigert zu haben, die jenseits der Kanzlei entstanden und diese damit umgingen, sei es um effektiver handeln zu können oder im Geheimen. Ganz im Gegenteil scheinen die Arbeitsmethoden der Kanzlei auch die außerhalb der Kanzlei verantwortete Urkundenproduktion durchdrungen zu haben.
2. Schriftlichkeit verwalten: zwischen archivalischer Bulimie und Pragmatismus
a. Warum Register anlegen?
Der Hauptunterschied hinsichtlich des Umgangs mit dem Schriftgut der königlichen Verwaltung zwischen dem Beginn der Herrschaft Philipps des Schönen und jener Situation, die seine Söhne erben, besteht in der Existenz chronologischer Register. Sicher, die kapetingische Monarchie gebrauchte Register seit Philippe Auguste ; aber diese Urkundenbücher und -register, Gedächtnishilfen für die Beamten des Königs, verzeichneten nur einen verschwindend geringen Teil der ausgestellten oder erhaltenen Schriftstücke. Nur das Parlement verfügte seit den1260er Jahren über Register und Rollen, welche die behandelten Streitfälle und die erlassenen Urteile in einer chronologischen Liste erfassten. Diese Situation veränderte sich ab 1297 radikal: Der Rechnungshof eröffnet ein chronologisches Register der königlichen Urkunden, was die Kanzlei zwischen 1302 und 1305 imitiert. Später, ab den 1310er Jahren, eröffnen die Kanzlei, der Rechungshof und das Parlement Zug um Zug neue Registerserien und verbessern den Umfang ihrer früheren Instrumente. Dieses Registrierfieber findet 1317 seinen Höhepunkt, als mehr als 2000 Urkunden verzeichnet werden. Doch bleiben diese Bemühungen unvollkommen und halten sich nur einige Jahre. Bis auf den Rechnungshof führt keine der Institutionen Techniken ein, welche es ihr gestatten, sich effizient in der so zusammengetragenen Masse an Dokumenten zurechtzufinden: Was wohl auch die Erklärung dafür ist, dass die Verwaltung letztlich auf eine umfassende Registrierung verzichtet. Ab der Herrschaft Karls IV. werden nur noch überzeitlich geltende Urkunden des Königs systematisch verzeichnet. Doch haben auch diese Verzeichnisse nur wenig praktischen Nutzen und dienen eher einem memorialen Ziel: sie bestätigen, dass der König die Güter und die Rechte der Krone und ihrer Untertanen kennt, erhält und beschützt.
b. Die schriftliche Verwaltung im Alltag
Unter diesen Bedingungen verändert die Einführung von Urkundenregistern die tägliche Arbeit der königlichen Beamten kaum. Vorrang hat der Rückgriff auf Originale; wenn nötig können diese kopiert werden, authentifiziert oder nicht. Seltener werden diese in Sammlungen zusammengeführt, in einer Art spezialisierter Urkundenbücher oder Registerbücher: Diese beiden Typen, welche seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts in der Kanzlei gebraucht wurden, wurden durch die neu aufkommenden chronologischen Register kaum berührt ; ihre Bedeutung nimmt auch unter Philipp dem Schönen und seinen Söhnen zu keinem Zeitpunkt ab.
c. Archive für das Königreich?
Wenn die individuellen Entscheidungen auch die Gebrauchsmodalitäten der Archive bestimmten, so heißt das nicht, dass die Monarchie nicht auch eine veritable Archivpolitik entwickeln konnte. Eine solche kann man seit Philipp III. (1270-1285) beobachten, doch erreicht sie in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts eine neue Stufe:
Der Garde du Trésor des chartes, dessen Amt 1308 eingeführt wurde, sammelte die unterschiedlichsten Urkunden und vermehrte die detaillierten Inventare und das Bemühen, die Stücke zu verzeichnen. Auch wenn die zentrifugalen Kräfte innerhalb der königlichen Archive weiterhin wirksam blieben, war diese Politik erfolgreich: 1314 erreicht der Trésor des chartes das Maximum der erhaltenen Dokumente. Diese archivalische Bulimie geht indes unter Karl IV. wieder zurück: Der Garde du Trésor des chartes scheint seine bisweilen ungeordneten Sammelaktivitäten aufzugeben und sich auf die Verwaltung allein der im Original vorhandenen Urkunden zu beschränken, die er zu einem Reservoir für juristische Argumente und einem Sicherungspool für die Rechte und Privilegien des Königs und seiner Untertanen verwandelt.
Die seit der Herrschaft Philipps des Schönen eingeführten politischen und rechtlichen Neuerungen scheinen alles in allem nur geringe Auswirkungen auf die Schriftproduktion der königlichen Verwaltung besessen zu haben: Die daraus hervorgegangenen Dokumente sind zahlreicher, doch erlaubte die Flexibilität der von den königlichen Notaren eingeführten diplomatischen und rhetorischen Modelle, dass sich diese Innovationen ohne strukturelle Veränderungen vollzogen. Die Methoden der Verwaltung dieser Schriftlichkeit hingegen erlebten zur gleichen Zeit einen deutlichen Wandel: Die Monarchie setzt neue Werkzeuge ein, um ihre administrativen Aufgaben erfüllen zu können. Wie dem auch sei, die Zeit der Innovationen hält nicht lange an. Seit den 1320er Jahren geht die königliche Verwaltung zum Aufbau eines reinen Erinnerungsarchives über, das für den Alltag wenig nützt, dafür aber die Autorität des Souveräns über sein Königreich bestätigt.
Übersetzung: Torsten Hiltmann, Georg Jostkleigrewe
Informationen zu Olivier Canteaut: hier
Zum Programm im Wintersemester 2013: hier
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Torsten Hiltmann (15. Oktober 2013). Olivier Canteaut (École des Chartes, Paris): Der König und die Schrift. Die Schriftpraktiken in der königlichen Zentralverwaltung der letzten Kapetinger (1285-1328). La jeune génération des médiévistes français invitée à Münster. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qkdo